Veranstalter-Schutzschirm

Schirm hält, Nachfrage stark! ÖHT über den aktuellen Stand der Dinge

AUSTRIAN CONVENTION BUSINESS MAGAZIN (online 23.03.2021)

Lange musste die leidgeprüfte Veranstalter-Branche warten, Mitte Oktober wurde er vom Nationalrat aufgespannt, seit Mitte Jänner kann er beantragt werden: Jener „Schutzschirm“, der trotz Corona Veranstaltern von Messen über Kongresse bis hin zu Konzerten wieder das Planen ermöglicht. Denn, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, „sollten Corona-bedingt Absagen oder Kapazitätseinschränkungen notwendig sein, übernehmen wir die nicht stornierbaren Kosten.“ 300 Mio. Euro stehen dafür bereit.

Die Förderung, – es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von maximal 90 % der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder einer wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung –, können Veranstalter beantragen, die eine Veranstaltung zwischen 01.03.2021 und 31.12.2022 in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 200.000 Euro (De-Minimis) zuzüglich max. 800.000 Euro (befristeter Rahmen).

Die Einreichung und Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel und Touristikbank (ÖHT). In einem Interview erkundigte sich das ACB MAGAZIN bei ÖHT-Generaldirektor Mag. Wolfgang Kleemann und Martina Hundstorfer, MA, die bei der ÖHT für die Förderschiene „Schutzschirm für Veranstaltungen" verantwortlich zeichnet, wie es dort läuft, welche Fragen rund um den Schutzschirm auftreten, wie viele Anträge bislang genehmigt werden konnten und welche Nachbesserungen sich abzeichnen.

ACB MAGAZIN: Wie viele Anträge langten bisher bei der ÖHT für den Veranstalter-Schutzschirm ein?

Hundstorfer: „Tagtäglich erreichen uns über das ÖHT-Kundenportal zwischen 10 bis 50 Anträge, die im ersten Schritt auf formale Vollständigkeit geprüft werden. Bis dato (22. März 2021) wurden insgesamt rund 360 Ansuchen als formal vollständig eingestuft und zur weiteren Prüfung übermittelt. Das bedeutet, dass diese Ansuchen auf Richtlinienkonformität im Detail überprüft werden. Neben den Anträgen beantworten wir zusätzlich unzählige Anfragen per E-Mail und über unsere Hotline, die extra für die Spezialförderungen, zu denen der Schutzschirm I zählt, eingerichtet wurde.“

Kongresse auf Platz 2 der Anträge

ACB MAGAZIN: Wie verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Bereiche (Kongresse, Messen, Seminare, Kultur etc.)?

Kleemann: „Bevor ich Ihnen darauf antworte, ist noch eine Feststellung wichtig: Die Notwendigkeit des Schutzschirms für die gesamte Veranstaltungsbranche zeichnet sich dadurch ab, dass Förderungsanträge aus den diversen Bereichen wie Seminare, Bälle bis hin zu großen Musikfestivals und Messen bei uns auf dem Tisch landen. Mit dieser Vielfalt nähern wir uns aber auch dem Ziel des Schutzschirms für Veranstaltungen, die nachgelagerte vollumfängliche Wertschöpfungskette, angefangen von Hotellerie über die Gastronomie bis hin zu Künstlern und Technikern, zu unterstützen.

Zu Ihrer Frage: Die meisten Anträge stammen aus der Kulturszene. Nach den kulturellen Veranstaltungen belegen Kongresse Platz 2 der Anträge. Veranstaltungen aus den Bereichen Sport und Business-to-Business sowie Business-to-Consumer machen jeweils ca. 10 Prozent der Anträge aus. Auch international wurde das Interesse geweckt, da bereits Anträge aus Deutschland, Belgien, der Schweiz und Großbritannien eingelangt sind.“

ACB MAGAZIN: Wie viele Anträge und in welcher Größenordnung konnten bereits positiv erledigt werden?

Hundstorfer: „Die Anträge, die inhaltlich vollständig und als richtlinienkonform gewertet wurden, werden in einem festgelegten Bewilligungsrhythmus genehmigt. Bereits zwei Monate nach Antragsstart konnten bereits insgesamt rund 100 Anträge bewilligt werden.“

ACB MAGAZIN: Wie viele Anträge mussten bisher abgelehnt werden und was waren die Gründe dafür?

Hundstorfer: „Es mussten rund 10 Prozent der Anträge abgelehnt werden. Die Ablehnungsgründe beziehen sich unter anderem auf die Nichteinhaltung der in der Richtlinie festgelegten Teilnehmerobergrenzen oder das Einreichen bereits abgesagter Veranstaltungen.“

Große Bandbreite

ACB MAGAZIN: Welche geplanten Umsatz- bzw. Budget-Größenordnungen handelt es sich im Durchschnitt? Oder anders gefragt: Wie groß ist die Bandbreite der Einreichungen?

Hundstorfer: „Die Veranstaltungen sind in ihrem Umsatzvolumen vollkommen unterschiedlich. Die kleinsten Events beginnen bei der durch die Richtlinie vorgegebenen Untergrenze von 15.000 Euro Einnahmen bis hin zu den größten Veranstaltungen mit rund 13 Millionen Euro. Es werden ja auch Veranstaltungen ohne Einnahmen gefördert, welche bei 15.000 Euro Kosten beginnen und im sechsstelligen Bereich enden.“

ACB MAGAZIN: Als wie praxisgerecht haben sich die Richtlinien bisher erwiesen und wo zeichnen sich die häufigsten Hürden ab?

Kleemann: „Schon bei der Erstellung wurde von den Experten großer Wert auf eine praxisnahe Richtlinie gelegt und seit Antragsstart am 18. Jänner 2021 haben wir durchaus positives Feedback von unseren Förderungswerbern erhalten.

Die Schwierigkeit liegt jedoch in der Diversität der Veranstaltungen und auch der Veranstalter. Die einzelnen Gegebenheiten und unterschiedlichen Bedürfnisse aller Veranstalter auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und beispielsweise einheitliche Antragsformulare für alle Veranstaltungstypen zu erstellen, war herausfordernd und die Individualität ist auch in der Beratung und Prüfung weiterhin fordernd. Da innerhalb kürzester Zeit möglich sein muss, die Grundzüge jedes einzelnen Events zu verstehen, um es auf die Voraussetzungen der Richtlinie überprüfen zu können.“

Häufig gestellte Fragen

ACB MAGAZIN: Welche Fragen werden am häufigsten gestellt?

Hundstorfer: „Seit Bekanntgabe, dass es einen Schutzschirm für Veranstaltungen I geben wird, gab es mehrere Webinare, welche beispielsweise mit Branchenvertretern sowie Experten oder Wirtschaftskammern abgehalten wurde. Durchwegs waren die häufigsten Fragen zum Antragsprozess selbst sowie zur Tatsache, dass ausgenommen für Anzahlungen der Veranstaltungsstätten nur Kosten nach vollständiger Einreichung geltend gemacht werden können. Ebenso waren wir mit hypothetischen Fragen konfrontiert, die eine potenzielle Absage oder wesentliche Einschränkung der Events betrafen.

Eine wesentliche Frage war, ob und wann die Dokumente – sowohl Richtlinie als auch die Beilagen für die Antragsstellung – auf Englisch übersetzt werden, da internationale Veranstalter ein wesentlicher Eckpfeiler der Messen in Österreich sind. Am 15. Februar wurden alle notwendigen Unterlagen auf Englisch übersetzt im Download-Center unserer Website veröffentlicht.“

ACB MAGAZIN: Konnten die Fragen somit zielführend beantwortet werden?

Hundstorfer: „Weitgehend konnten alle Fragen zielführend beantwortet werden. Aufgrund der bereits durch Herrn. Mag. Kleemann angesprochene Diversität der Branche mussten manche Detailfragen anschließend mit Einzelnen besprochen werden, um auf die individuellen Bedürfnisse und Fragestellungen zu den jeweiligen Projekten eingehen zu können.“

Geplante Verbesserungen

ACB MAGAZIN: Ist da und dort eine Nachbesserung bzw. Klarstellung der Richtlinien notwendig?

Kleemann: „Im Laufe der Abwicklung haben sich notwendige Klarstellungen herauskristallisiert, die wir in die Bearbeitung und Beratung einfließen haben lassen.

Derzeit wird auf politischer Ebene verhandelt, ob unsere Förderungsrichtlinie an den erhöhten befristeten Beihilferahmen der EU angepasst werden kann; dann wäre eine maximale Förderungssumme von 2 Millionen Euro statt 1 Million Euro möglich, dies wäre vor allem für Veranstalter mit höheren Budgets eine Erleichterung. Im Zuge der Richtlinienanpassung würde dann auch eine Antragsfrist von vier Wochen vor der Veranstaltung implementiert werden, da der Schutzschirm für Veranstaltungen I mittel- und langfristige Planungssicherheit geben soll und der Einreichzeitpunkt den Förderungswerbern oft unklar erschien.“

ACB MAGAZIN: Werden die 300 Mio. Euro Gesamtvolumen reichen?

Kleemann: „Wenn die Antragslage in Anzahl und Umfang bis Juni 2021 ungefähr gleichbleiben, dann gehen wir davon aus, dass die 300 Mio. Euro für den Schutzschirm I ausreichend sind.“

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